Tennis-Club Münster e.V.

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Wettspielbetrieb in NRW und Bayern bereits erlaubt

31. 05. 2020

Wettspielbetrieb in NRW und Bayern bereits erlaubt

Entwicklungen aus anderen Landesverbänden machen Hoffnung!

Aktuell ist ein Wettspielbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Hessen noch nicht erlaubt. Allerdings haben die ersten Landesregierungen nun endlich gehandelt und den Wettkampfsport - unter gewissen Auflagen - wieder erlaubt. Eine positive Entwicklung, die auch bei unseren Bemühungen hilft, die Politik von einer Genehmigung auch in Hessen zu überzeugen. So sind in NRW seit dem 30.05. und in Bayern ab dem 08.06. Wettkämpfe auch im (Tennis-)Breitensport wieder erlaubt.

Über die Lockerungen in NRW können sich gleich drei Landesverbände freuen: der Westfälische Tennis-Verband (WTV), der Tennisverband Mittelrhein (TVM) und der Tennisverband Niederrhein (TVN). Demnach kann hier seit dem 30.05. der Wettspielbetrieb wieder aufgenommen werden. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften und des Mindestabstands sind dort nicht nur Dusch-, Umkleide- und Gemeinschaftsräume wieder geöffnet, sondern auch bis zu 100 Zuschauer auf der Sportanlage zulässig. So können die genannten Landesverbände ihre Verbandsspiele planmäßig zum 15. Juni beginnen.

Auch der Bayerische Tennis-Verband (BTV) wird nun am 15. Juni mit der sogenannten „Übergangssaison“ beginnen können. Auch dort arbeitet man, wie in Hessen, mit dem Innen- und Gesundheitsministerium an einem "Rahmenhygienekonzept Sport“, um die wichtigsten Fragen klären zu können.

Diese positive Entwicklung kann uns in Hessen nun umso mehr Hoffnung machen, dass auch wir planmäßig mit unserer Verbandsrunde beginnen können. Natürlich bemühen wir uns aber auch weiterhin, die Politik von einer Genehmigung zu überzeugen – nunmehr mit weiteren wichtigen Argumentationsgrundlagen.

Die neuen Spielpläne werden unterdessen erstellt und schnellstmöglich veröffentlicht.