Tennis-Club Münster e.V.

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Wie geht es mit dem Tennissport weiter?

21. 04. 2021

Wie geht es mit dem Tennissport weiter?

Verlängerung der Corona-Verordnung bis 9. Mai

Die Hessische Landesregierung hat die zuletzt geltenden Regelungen im Sport grundsätzlich bis einschließlich 9. Mai verlängert. Demnach sind Gruppentraining sowie Doppel weiterhin unter den zuletzt bekannten Voraussetzungen möglich. Erstmals ist auch der Wettkampfbetrieb - in Form von Turnieren (nur Einzel) – mit genehmigtem Hygienekonzept möglich.

Was gilt für den Trainingsbetrieb bis 9. Mai?

Die bis ursprünglich 18. April geltende Verordnung zu Kontaktbeschränkung wurde auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehen um weitere drei Wochen bis einschließlich 09. Mai verlängert. Der Trainingsbetrieb ist daher nach wie vor unter den zuletzt geltenden Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Landesregierung Hessen (S. 18f.)  möglich:

  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.

  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.

  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zu verzichten.

  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei dem genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten

  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Wie sieht es mit dem Wettkampfbetrieb aus? Sind Turniere möglich?
Erstmals seit über einem halben Jahr ist auch der Wettkampfbetrieb – in Form von Turnieren (nur Einzel) – mit Vorlage eines ausgearbeiteten Hygienekonzepts wieder möglich. Die Genehmigung zur Durchführung eines DTB- bzw. LK-Turniers ist bei den örtlichen Behörden einzuholen (z.B. Gesundheitsamt, Ordnungsamt, etc.).

Wie wir es in unserer letzten Information zur diesjährigen Medenrunde an die Vereine bereits angedeutet hatten, ist es nun auch gewiss, dass sich die Einführung des neuen Balles, des HTV Triniti Pro, unglücklicherweise aufgrund von pandemiebedingten Lieferkettenproblemen etwas verzögern wird. Daher gilt vorerst für alle durchführbaren Turnieren bis 30. April der HTV Official als offizieller Wettkampfball. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Turnierbeginns. Turniere die Ende April beginnen und in den Mai gehen sind mit dem HTV Official Ball zu spielen.

Genauere Informationen rund um den HTV Triniti Pro erfolgen zeitnah in einer separaten Pressemitteilung und gezielten Kommunikation an die einzelnen Vereine.

Was passiert bei einer Inzidenz von über 100?
Laut eigener Pressemitteilung möchte der Bundesrat am kommenden Donnerstag, den 22. April, mit der Vorlage des im Bundestag ausgearbeiteten Bundesinfektionsschutzgesetz befassen. Automatisch würden dann am übernächsten Tag die im Gesetz aufgezählten Schutzmaßnahmen greifen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten.

Den ersten veröffentlichten Inhalten ist zu vernehmen, dass bei einer anhaltenden Inzidenz über 100 nur noch Einzeltraining möglich sein wird. Ausgenommen hiervon seien Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Diese können noch in 5er-Gruppen unter freiem Himmel trainieren. Der Wettkampfbetrieb für den Freizeit- und Amateursport sei dann vollständig untersagt.

In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 würden dann wieder die Regelungen des Landes Hessen gelten.

WICHTIG: Hierbei handelt es sich noch nicht um aktuell geltende gesetzliche Vorgaben. Erst wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, können wir verbindlich Aussagen geben.

APPELL
Das aktuelle Infektionsgeschehen in Hessen (und ganz Deutschland) zeigt uns, dass jeder Einzelne von uns gefragt ist, die Regeln und Empfehlungen der Regierung und Wissenschaftler ernst zu nehmen. Nur so schaffen wir es zurück zu einem normaleren Leben im Sommer. Daher der Appell: Halten Sie sich sowohl auf als auch fernab vom Tennisplatz dringend an die gesetzlichen Vorgaben. Und natürlich wie immer an die AHA-Regeln (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) denken!

21.04.2021