Tennis-Club Münster e.V.

gegründet 1976

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Neue Coronaschutzverordnung

30. 06. 2021

Neue Coronaschutzverordnung

Tennissport vollumfänglich möglich

Die hessischen Tennisvereine können zu einem fast normalen Betrieb zurückkehren - das Motto "Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung" gilt aber weiterhin! Das ergibt sich aus den Maßnahmen, die das Corona-Kabinett am 22. Juni 2021 aufgrund der sinkenden Fallzahlen festgelegt hat. Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021.

Demnach ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Es findet keine Differenzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) mehr statt. Somit sind jegliche Trainings- und Wettkampfformen uneingeschränkt für alle möglich. Hinsichtlich des geforderten sportartspezifischen Hygienekonzeptes wird auf die aktuellen DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens verwiesen.

Für den Mannschaftsspielbetrieb gelten die am 25. Juni aktualisierten Durchführungsbestimmungen.

 

Was gilt darüber hinaus zu beachten?

  • Zutritt zur Sportanlage
    Der Zutritt zur Sportanlage muss so organisiert werden, dass Warteschlagen vermieden werden.
     
  • Vereins- und Versammlungsräume
    Vereins- und Versammlungsstätten können geöffnet werden. Finden darin etwa Vorstandssitzungen oder Mannschaftsbesprechungen statt, so gelten die in der Corona-Schutzverordnung unter § 5 aufgeführten Vorgaben für Zusammenkünfte und Veranstaltungen entsprechend. Findet in den Räumen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb statt, dann gelten die Regelungen, wie sie die CoSchuVo in § 22 für die Gaststätten bzw. konkret die Innengastronomie vorsieht entsprechend.
     
  • Umkleiden und Duschen
    Umkleiden und Duschen können geöffnet werden. Es ist auf die Abstände zu achten. Eine max. Personenzahl je nach Größe ist empfehlenswert.
     
  • Zuschauer im Innenraum
    max. 250 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativnachweis verpflichtend, Mindestabstand von 1.5m, Kontaktdatenerfassung (z.B. LUCA-App), Aushänge zu Hygienemaßnahmen
     
  • Zuschauer im Freien
    max. 500 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativnachweis empfohlen, Mindestabstand von 1.5m, Kontaktdatenerfassung (z.B. LUCA-App), Aushänge zu Hygienemaßnahmen
     
  • Innengastronomie
    Negativnachweis verpflichtend, Mindestabstand der Tische von 1.5m, Aufnahme der Kontaktdaten
     
  • Außengastronomie
    Negativnachweis empfohlen, Mindestabstand der Tische von 1.5m, Aufnahme der Kontaktdaten

Appell
Ja, die neuesten Lockerungen sind für uns alle sehr erfreulich und stimmen uns positiv auf einen erfolgreichen Weg raus aus der Pandemie. Wir möchten dennoch daran erinnern, die aktuelle Entwicklung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch weiterhin mit Sorgfalt und Verantwortung zu handeln. Nur so kann die positive Entwicklung auch ungefährdet fortgesetzt werden.

28.06.2021