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Neue Corona-Regeln im Sport

17. 09. 2021

Neue Corona-Regeln im Sport

Hessen verabschiedet sich von 7-Tages-Inzidenz

Zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.

Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:

  • Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich (nur mit 3G-Nachweis).
  • In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein – geimpfte, genesene oder getestete Personen.

    Heißt im Umkehrschluss: die 3G-Regel gilt nur noch für den Zugang zu geschlossenen Räumlichkeiten. Sport im Freien ist ohne 3G-Nachweis möglich!

Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes werden zukünftig nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und dann auch hessenweit gültige Regelungen. Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen gliedern sich in die folgenden zwei Eskalationsstufen:

Stufe I
Sobald landesweit

  • die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 8 übersteigt oder
  • mehr als 200 Intensivbetten mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind

ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen, um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schutzmaßnahmen der Stufe I sind insbesondere:

  • die Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche (z.B. Outdoor-Sportstätten)
  • die Anhebung der für einen Testnachweis erforderlichen Testqualität (z.B. ein Testnachweiß nur noch mittels PCR-Test)

 

Stufe II
Sobald landesweit

  • die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 15 übersteigt oder
  • mehr als 400 Intensivbetten mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind

ergreift die Landesregierung über Stufe I hinaus weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Anhebung der 3G-Regel auf 2G, sodass dann nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu einer Sportstätte bekommen könnten.

 

Die für die weitergehenden Schutzmaßnahmen relevanten Werte werden täglich aktualisiert und können hier entnommen werden: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/taegliche-uebersicht-ueber-die-indikatoren-zur-pandemiebestimmung

Da es wieder einige Fragestellungen zu den neuen Regelungen und deren praktische Anwendung auf den Trainings- und Wettspielbetrieb gibt, haben wir die wichtigsten in einem Fragenkatalog zusammengefasst und in diesem Zuge auch die Durchführungsbestimmungen zur Medenrunde für die letzten Spieltage noch einmal aktualisiert. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.

 



17.09.2021