Corona-Hygiene-Konzept

25. 04. 2022

Corona-Hygiene-Konzept des Tennis-Club

Münster e.V.

Ersteller: Dr. Wilhelm Otten / Corona-Beauftragter / Aktualisierung: 15.04.2022

 

  1. Organisation

 

Das aktualisierte Hygiene-Konzept orientiert sich an den Vorgaben der Sportverbände.

An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt in Hessen die „Coronavirus-

Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen trat am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen,

Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter

"Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab

dem 2. April 2022.

 

2. Hygiene-Vorgaben und Umsetzung (s. Anl. 1)

 

1. Zutritt zur Anlage

Der Zugang zur Anlage ist Mitgliedern mit Krankheitssymptomen und positiven Testergebnis

verwehrt.

Die Platzreservierung außerhalb der festgelegten Trainingszeiten erfolgt über die Homepage des

TCM. Damit werden Warteschlangen vermieden.

2. Mindestabstand

Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m sollte durchgängig, also beim

Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten

werden. Einzel und Doppel sind erlaubt.

Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) positioniert.

3. Handshake

Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können

andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen, gewählt werden.

4. Umkleiden, Duschräume

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen ist unter den

definierten Umständen möglich.

Auf Grund der begrenzten Räumlichkeiten und der unzureichenden Entlüftung sollte im TCM die

Benutzung der Umkleiden und Duschen nur mit jeweils maximal 2 Personen erfolgen.

Eine direkte Berührung der Einrichtungen und Bänke in den Umkleiden ist zu vermeiden. Die

Bänke sind mit einem separaten, eigenen Handtuch zu bedecken, falls man sich setzen möchte.

5. Sanitäranlagen

Die Nutzung von Sanitäranlagen ist unter Einhaltung der AHA-Regeln möglich. Es sind

ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

6. Nachvollziehbarkeit von Kontakten

Die Nachvollziehbarkeit wird durch die Anmeldung auf der Homepage (Platzbelegung) bzw.

durch die Trainingspläne ermöglicht.

Gastspieler sind wieder erlaubt. Auch Gastspieler müssen sich über die Homepage anmelden.

7. Bewirtung/Essen/Getränke

Auf der Anlage erfolgt eine Bewirtung. Der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt

grundsätzlich im Außenbereich. Der Mindestabstand der Tische sollte 1,5m betragen. Bei der

Begehung der Hütte muss eine FFP2-Maske getragen werden.

 

3. Kommunikation

 

Die Mitglieder werden über drei unabhängige Kanäle informiert:

1. Homepage des TCM: http://www.tc-muenster.de

2. Aushänge am Eingang und der Hütte

 

Münster 16.04.2022

 

Dr. Wilhelm Otten Ort Datum

1. Vorsitzender/Corona Beauftragter

Anlagen:

1. Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen gültig

ab 2. April 2022

 

Hinweistafel