Beiträge und Gebühren
Beitragsordnung
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder soll die wirtschaftliche Existenz des Vereins sicherstellen. Die Beitragsart und die Höhe der Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitgliedsbeiträge werden im Voraus fällig und sind halbjährlich oder jährlich zu zahlen.
Mitgliedsbeiträge
Einzelmitglieder (ab 25 Jahren) |
€ 190,00 |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre |
€ 60,00 |
Junge Erwachsene, Schüler, Studenten, Azubis über 18 bis 25 Jahre |
€ 100,00 |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften |
€ 360,00 |
Familien mit einem u. mehr Kindern (Kinder bis 25 Jahre) |
€ 400,00 |
Einzelmitglied mit einem u. mehr Kindern (Kinder bis 25 Jahre) |
€ 250,00 |
Passive Mitglieder* |
€ 30,00 |
Schnuppertarif Erwachsene (nur im 1. Jahr möglich) |
€ 100,00 |
Schnuppertarif Jugendliche bis 14. Lebensjahr (nur im 1. Jahr möglich) |
€ 12,00 |
Mitgliedschaft Zweitverein (nur die ersten zwei Jahre möglich) |
€ 100,00 |
* Als „Inaktiv/Passiv“ können sich Mitglieder auf Antrag einstufen lassen, die das Sportangebot nicht mehr aktiv nutzen aber dem Verein weiterhin als förderndes Mitglied angehören.
Sonstige Gebühren
Gastspieler mit einem Mitglied je Stunde (max. 5 Std. / Jahr /Person) |
€ 6,00 |
Platzmiete je Stunde (max. 10 Std. /Jahr) |
€ 10,00 |
Pfand für Schlüssel zur Tennisanlage |
€ 10,00 |
Verzehrgutschein pro Saison (verpflichtend für alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre; nicht einlösbar von Spielern an Medenspieltagen für die an den an diesem Tag teilnehmenden Medenspieler/innen und deren Mannschaftsmitglieder; kein Übertrag in ein neues Kalenderjahr; einlösbar für Essen und Getränke in der Hütte der Tennisanlage zu den jeweils geltenden Preisen; der Verein übernimmt keine Garantie für Öffnungszeiten der Hütte) |
€ 25,00
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Arbeitsstunden:
Jedes aktive Mitglied ab dem 16. Lebensjahr hat pro Saison 4 Arbeitsstunden zur Pflege der Anlage zu erbringen. Alternativ können pro Arbeitsstunde 20 EUR gezahlt werden. Ausgenommen sind Mitglieder, die bereits ehrenamtlich im Verein tätig sind während der Zeit ihrer Tätigkeit im Vorstand oder Ausschüssen und bis ein Jahr nach ihrer Tätigkeit.
Einzug der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden mittels SEPA-Lastschrift-Mandat eingezogen. Erfolgt die Zahlung aus besonderen Gründen jedoch per Rechnung, Einzelüberweisung oder Dauerauftrag erhöht sich der Beitrag je Zahlung um 5,00 €. Der Schlüsselpfand wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag erhoben; die Rückzahlung erfolgt mit Rückgabe des Schlüssels, frühestens mit Ende der Mitgliedschaft.
Ermäßigung von Beiträgen
Bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, sozialen Härten oder sonstigen dem Vereinswohl dienenden, wichtigen Gründen können die Beitragszahlungen auf Antrag des Mitglieds durch den Vorstand ermäßigt (Sondertarif), gestundet oder erlassen werden.
Änderung des Mitgliedsstatus
Die altersbedingte Umgruppierung (z. B. Jugendliche auf Erwachsene) tritt jeweils mit Beginn des folgenden Geschäftsjahres (1. Januar) in Kraft.
Mahngebühr
Rückständige Beiträge können nach zweimaliger Mahnung eingeklagt werden. Ebenso können Mahngebühren und Bankspesen, die nicht durch den Verein zu vertreten sind, dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
Beitragsanpassung
Diese vorgenannten Beitragssätze wurden mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.04.2022 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt; die Einführung des Verzehrgutscheins gilt mit Wirkung der Beschlussfassung ab der Saison 2022.