Corona-Hygiene-Konzept
Corona-Hygiene-Konzept des Tennis-Club
Münster e.V.
Ersteller: Dr. Wilhelm Otten / Corona-Beauftragter / Aktualisierung: 15.04.2022
- Organisation
Das aktualisierte Hygiene-Konzept orientiert sich an den Vorgaben der Sportverbände.
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt in Hessen die „Coronavirus-
Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen trat am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen,
Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter
"Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab
dem 2. April 2022.
2. Hygiene-Vorgaben und Umsetzung (s. Anl. 1)
1. Zutritt zur Anlage
Der Zugang zur Anlage ist Mitgliedern mit Krankheitssymptomen und positiven Testergebnis
verwehrt.
Die Platzreservierung außerhalb der festgelegten Trainingszeiten erfolgt über die Homepage des
TCM. Damit werden Warteschlangen vermieden.
2. Mindestabstand
Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m sollte durchgängig, also beim
Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten
werden. Einzel und Doppel sind erlaubt.
Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) positioniert.
3. Handshake
Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können
andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen, gewählt werden.
4. Umkleiden, Duschräume
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen ist unter den
definierten Umständen möglich.
Auf Grund der begrenzten Räumlichkeiten und der unzureichenden Entlüftung sollte im TCM die
Benutzung der Umkleiden und Duschen nur mit jeweils maximal 2 Personen erfolgen.
Eine direkte Berührung der Einrichtungen und Bänke in den Umkleiden ist zu vermeiden. Die
Bänke sind mit einem separaten, eigenen Handtuch zu bedecken, falls man sich setzen möchte.
5. Sanitäranlagen
Die Nutzung von Sanitäranlagen ist unter Einhaltung der AHA-Regeln möglich. Es sind
ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
6. Nachvollziehbarkeit von Kontakten
Die Nachvollziehbarkeit wird durch die Anmeldung auf der Homepage (Platzbelegung) bzw.
durch die Trainingspläne ermöglicht.
Gastspieler sind wieder erlaubt. Auch Gastspieler müssen sich über die Homepage anmelden.
7. Bewirtung/Essen/Getränke
Auf der Anlage erfolgt eine Bewirtung. Der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt
grundsätzlich im Außenbereich. Der Mindestabstand der Tische sollte 1,5m betragen. Bei der
Begehung der Hütte muss eine FFP2-Maske getragen werden.
3. Kommunikation
Die Mitglieder werden über drei unabhängige Kanäle informiert:
1. Homepage des TCM: http://www.tc-muenster.de
2. Aushänge am Eingang und der Hütte
Münster 16.04.2022
Dr. Wilhelm Otten Ort Datum
1. Vorsitzender/Corona Beauftragter
Anlagen:
1. Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen gültig
ab 2. April 2022